AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

1.  Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen

Eventdesign Janzen – Inh. Irina Janzen -

(nachfolgend Auftragnehmer)

und ihren Kunden.

Die AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese AGB sind Bestandteil sämtlicher Verträge über die Vermietung von Mietgegenständen sowie hiermit zusammenhängende Leistungen (z. B. Lieferung, Abholung, Auf- und Abbau, Reinigung). Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn der Kunde seine gegebenenfalls abweichenden Geschäftsbedingungen mitteilt oder mitgeteilt hat, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Erbringt der Auftragnehmer (auch) andere als die nachfolgend genannten Leistungen, so gelten diese AGB sinngemäß auch für diese Leistungen. Alle Mietartikel sind während sowie nach dem Mietverhältnis Eigentum von Eventdesign Janzen. Die Mietartikel sind im ständigen Gebrauch und können minimale Gebrauchsspuren aufweisen. Dies ist kein Reklamationsgrund.

2. Vertragsabschluss

Alle Angebote des Auftragnehmers – insbesondere über Website, Onlineshop, E-Mail oder Social Media – sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot auf der Website www.eventdesign-janzen.de bucht. Der volle Auftragswert, inklusive 50% Kaution des Auftragswertes, ist direkt bei der Buchung fällig. Der Auftragnehmer übersendet dem Kunden anschließend eine Auftragsbestätigung (AB).

Mit Vertragsschluss gelten die Mietgegenstände für den vereinbarten Zeitraum als verbindlich reserviert. Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen. Die Angebote sind freibleibend. Aufträge, Kaufabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Beim Vertragsabschluss ist der volle Auftragswert sofort fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Gebühr bei Absage / Stornierung des Vertrages oder bei Ausfall wegen höherer Gewalt als Entschädigung für Ausfälle bzw. Vorleistungen einzubehalten. Wir nehmen Änderungen der Personenzahl bis 14 Tage vor der Veranstaltung an, Änderungen erkennen wir nur an, wenn sie sich in einem normalen Verhältnis bis zu 5% der geplanten Menge belaufen.

3. Vertragsgegenstand

Mietgegenstände sind sämtliche von dem Auftragnehmer angebotenen Mietartikel, die im Angebot, Mietvertrag, Onlineshop oder in sonstigen Präsentationen ausgewiesen sind.
Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Auftragnehmers.
Die Überlassung erfolgt ausschließlich für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Mietdauer.
Eine Untervermietung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Mietgegenstände, insbesondere zu fremden Veranstaltungszwecken, ist untersagt.
Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht berechtigt, die Mietgegenstände Dritten zu überlassen. Die Mietgegenstände bestehen in der Regel aus Einzelteilen. Soweit gewünscht, werden die Dekorationsartikel gegen Aufpreis aufgebaut und angeliefert. Geschuldet ist jedoch lediglich die Gebrauchsüberlassung. Nach Beendigung der Veranstaltung ist der Kunde verpflichtet, die Vertragsgegenstände in ordnungsgemäßem und nicht beschädigtem Zustand an den Auftragnehmer zurückzugeben. Da die Dekoration mehrfach verwendet wird, können gelegentlich vorkommende Gebrauchsspuren auftreten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen anderen als den gemieteten Gegenstand zu liefern, wenn dieser in Bezug, auf den nach dem Vertrag vorausgesetzten oder vereinbarten Zweck den gleichen Funktions- und Leistungsumfang bietet und daher für den Kunden zumutbar ist.

4. Mietdauer

Die reguläre Mietdauer beträgt fünf Tage (Donnerstag bis Montag), sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Individuelle Mietzeiträume sind nach vorheriger Absprache möglich.
Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangenen Kalendertag eine zusätzliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 40 % des vereinbarten Mietpreises (reiner Mietpreis der Mietgegenstände, ohne Kaution und ohne Zusatzleistungen) berechnet. Zusätzlich bleibt der Auftragnehmer berechtigt, weitergehende Schäden geltend zu machen (z. B. Ausfallkosten oder Ersatzbeschaffung), soweit diese nachweislich entstanden sind.
Eine vorzeitige Rückgabe oder eine verkürzte tatsächliche Nutzung führt nicht zu einer Reduzierung oder Rückerstattung des Mietpreises.

 

5. Mietpreise und Kaution

Die Mietpreise gelten pro Mieteinheit bzw. bei den Dekopaketen sowie den Aufbau-Serciveleistungen pro Person, unabhängig von einer vorzeitigen oder nicht genutzten Rückgabe.
Zusätzlich wird eine Kaution in Höhe von 50% des gebuchten Auftragsvolumens erhoben.
Der Gesamtbetrag (Mietpreis inkl. ggf. Zusatzleistungen sowie Kaution) ist direkt bei Buchung fällig.

Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe sowie nach vollständiger Prüfung und Klärung sämtlicher Ansprüche vollständig erstattet. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in den Lagern des Auftragnehmers stattfinden. Der Auftragnehmer garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen. Die Rückzahlung erfolgt spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Abschluss der Prüfung und Klärung. Solange offene oder strittige Positionen (z. B. Reinigung, fehlende Teile, Schäden) bestehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rückzahlung der Kaution bis zur abschließenden Klärung zurückzuhalten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, offene Forderungen mit der Kaution zu verrechnen, insbesondere bei:

-unzureichender Reinigung,

-außergewöhnlicher Verschmutzung,

-Beschädigung oder Verlust,

-fehlender Rückgabe von Mietgegenständen oder Zubehör.

Reicht die Kaution nicht aus, sind darüberhinausgehende Kosten vom Kunden zu tragen.

6. Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind Bruttopreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Der Gesamtbetrag (Mietpreis inkl. ggf. Zusatzleistungen sowie Kaution) ist sofort bei Buchung fällig. Eine Ratenzahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

7. Aufbau, Abbau & Serviceleistungen

Selbstabholung und Rückgabe erfolgen ausschließlich im Lager des Auftragnehmers zu vorab verbindlich vereinbarten Uhrzeiten.
Erscheint der Kunde mehr als 20 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit ohne vorherige Mitteilung, gilt dies als erhebliche Verspätung. Der Auftragnehmer behält sich in diesem Fall vor, die Übergabe oder Rücknahme der Mietgegenstände zeitlich zu verschieben.
Durch eine verspätete Abholung oder Rückgabe entstehende zusätzliche Aufwände können gesondert berechnet werden. Hierzu zählen insbesondere Wartezeiten und erneute Anfahrten. Wartezeiten werden mit 15,00 € je angefangene 15 Minuten berechnet.

Aufbau und Abbau
Aufbau und Abbau der Mietgegenstände erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und sind nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn diese ausdrücklich gebucht wurden. Der Aufbau erfolgt in der Regel am Veranstaltungstag, der Abbau am Folgetag. Sofern es organisatorisch erforderlich ist oder vom Kunden gewünscht wird, kann der Aufbau auch am Vortag erfolgen, sofern dies vorab vereinbart wurde. Für den Aufbau muss je nach Gästeanzahl eine gewisse Zeit berücksichtigt werden. Der Aufbau Service kann nur in max. 50km Entfernung gemäß Google Maps zwischen der Geschäftsadresse des Auftragnehmers und der Lieferadresse des Veranstaltungsortes gebucht werden.

Dekoverleih mit Selbstabholung
Der reine Dekoverleih mit Selbstabholung ist ohne Aufpreis möglich. Lieferung, Abholung, Aufbau oder Abbau sind hierbei nicht enthalten, sofern diese nicht ausdrücklich zusätzlich gebucht wurden. Die Reinigung der Textilien ist bereits im Mietpreis enthalten.

Aufbau-Serviceleistung
Bei Buchung des Aufbau-Service übernimmt der Auftragnehmer die Lieferung, den fachgerechten Aufbau, den Abbau nach der Veranstaltung sowie die Abholung und Reinigung der vom Kunden gebuchten Mietgegenstände.
Die Auswahl der Mietartikel sowie der Dekopakete erfolgt im Vorfeld eigenständig durch den Kunden über den Onlineshop.
Der Aufbau-Service umfasst insbesondere:
– die Anlieferung der gebuchten Mietgegenstände,
– den fachgerechten Aufbau der Dekoration vor Ort entsprechend den vorab ausgewählten Artikeln,
– den Abbau nach der Veranstaltung,
– die Abholung der Mietgegenstände sowie
– die Reinigung der im Rahmen des Aufbau-Service gebuchten Artikel.


Abgrenzung
Der Aufbau-Service bezieht sich ausschließlich auf die von dem Auftragnehmer bereitgestellten Mietgegenstände.
Fremddekorationen oder Fremdleistungen sind nicht Bestandteil des Aufbau-Service und werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache und gegen gesonderte Vergütung übernommen.


Allgemeine Liefer- und Abholbedingungen
Lieferungen und Abholungen erfolgen ausschließlich an die im Mietvertrag angegebene Adresse zu den vorab vereinbarten Terminen innerhalb eines Zeitfensters von bis zu zwei Stunden. Der Auftragnehmer kann nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden. Der Liefer- und Abholort muss gut zugänglich sein. Während des vereinbarten Zeitfensters muss eine empfangsberechtigte Person vor Ort anwesend sein. Ist dies nicht der Fall oder ist ein Zugang nicht möglich, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferung oder Abholung zu verschieben oder abzubrechen. Hierdurch entstehende Zusatzaufwände oder erneute Anfahrten können gesondert berechnet werden. Diese Regelungen gelten für gebuchte Aufbau-Serviceleistungen. Kann eine Lieferung/Abholung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. keine anwesende Person, fehlender Zugang), nicht durchgeführt werden, gelten die hierdurch entstehenden Kosten als vom Kunden zu tragen.

8. Mängelprüfung, Nachbesserung und Reklamation

Prüfpflicht bei Übergabe
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe oder Abholung unverzüglich und eigenständig auf Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.
Anzeige offensichtlicher Mängel
Offensichtliche Mängel oder Beschädigungen sind unverzüglich bei Übergabe oder Abholung anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gelten die Mietgegenstände als vertragsgemäß übergeben.
Versteckte Mängel
Versteckte Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die erst nach oder während der Veranstaltung angezeigt werden, gelten grundsätzlich als während der Mietzeit entstanden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Nachbesserung, Austausch und Ersatzleistung
Sollte ein Mietgegenstand vor Übergabe oder Abholung beschädigt werden oder aus unvorhersehbaren Gründen nicht vertragsgemäß bereitgestellt werden können, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigener Wahl:

  • einen gleichwertigen oder ähnlichen Mietgegenstand bereitzustellen oder
  • einen höherwertigen Ersatzartikel anzubieten.

Ist eine Nachbesserung oder ein Ersatz aus zeitlichen oder organisatorischen Gründen nicht möglich, wird der Mietpreis des betroffenen Artikels erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Teilbeanstandung
Weist lediglich ein Teil der Mietgegenstände Mängel auf, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Buchung.

9. Sorgfaltspflichten, Nutzung und Witterung

Die Mietgegenstände sind pfleglich, sachgemäß und entsprechend ihrer Bestimmung zu behandeln. Die Mietgegenstände dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht an einem anderen als dem vereinbarten Ort, verwendet werden. Der Kunde ist zur Untervermietung bzw. Weitergabe des Vertragsgegenstandes an Dritte nicht berechtigt. Die Be- und Weiterverarbeitung von gelieferter Ware, auch der Dekoration, ist dem Kunden nicht erlaubt. Der Kunde ist verpflichtet dem Auftragnehmer Störungen unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Nichtnutzbarkeit des Mietobjekts wegen Störungen oder Reparaturen berührt nicht die Verpflichtung des Kunden den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Nachteilen frei, die den Auftragnehmer durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden-gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig-entstehen können.
Obhutspflichten
Der Kunde hat die Mietgegenstände während der gesamten Mietzeit (einschließlich Auf- und Abbau, Transport und Lagerung) sorgfältig zu verwahren, vor Verlust und Diebstahl zu schützen und vor Schäden zu bewahren.
Eine Nutzung der Mietgegenstände im Außenbereich ist ausschließlich unter vollständig wettergeschützter Überdachung zulässig. Als wettergeschützt gilt ein Bereich, der die Mietgegenstände zuverlässig vor Regen, Spritzwasser, hoher Luftfeuchtigkeit und direkter Nässeeinwirkung schützt.
Tritt während der Nutzung plötzlich oder unerwartet Regen oder sonstige witterungsbedingte Einflüsse auf, sind die Mietgegenstände unverzüglich in geschützte Innenräume zu verbringen oder anderweitig ausreichend zu sichern.
Schäden, die durch Feuchtigkeit, Nässe oder Witterungseinflüsse entstehen, gelten als nicht vertragsgemäße Nutzung. Dies betrifft insbesondere – jedoch nicht abschließend – Schäden an Fotowänden, LED-Kerzen, Hussen, Tischdecken, Stoffservietten, Oberflächen, Lackierungen, Beschichtungen sowie die Entstehung von Stockflecken, Verfärbungen, Aufquellungen oder Verzug.
Für derartige Schäden haftet der Kunde gemäß Punkt 12 dieser AGB. Bei nicht reparaturfähigen Schäden haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (Neupreises) zuzüglich etwaiger weiterer Aufwendungen, insbesondere für Ersatzbeschaffung, Transport, Reinigung, Trocknung, Reparaturversuche oder Entsorgung.
Übliche gebrauchs- und altersbedingte Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.
Sitzmöbel dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß als Sitzgelegenheit genutzt werden. Eine Nutzung als Stehfläche, Ablage oder Spielgerät ist untersagt.
Veränderungen oder Bearbeitungen der Mietgegenstände (z. B. Kleben, Bohren, Schneiden, Beschriften, Lackieren oder Fixieren mit Hilfsmitteln) sind unzulässig.

10. Gefahrenübergang und Transport

Gefahrübergang
Die Gefahr für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Mietgegenstände geht mit Übergabe an den Kunden oder an einen von ihm beauftragten Dritten vollständig auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt bestehen keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer wegen Verlust, Beschädigung oder Verschlechterung der Mietgegenstände, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
Beim Aufbau-Service gilt die Übergabe als erfolgt, sobald die Mietgegenstände im Rahmen des Aufbaus vor Ort platziert wurden.
Selbstabholung und Transport
Bei Selbstabholung ist der Kunde für einen sachgemäßen, sicheren und fachgerechten Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Die Mietgegenstände sind während des Transports ausreichend zu sichern und vor Feuchtigkeit, Verrutschen, Umkippen oder sonstigen Beschädigungen zu schützen. Das Mietmaterial muss in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Schäden, die durch unsachgemäßen Transport, unzureichende Sicherung oder ungeeignete Transportmittel entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

11. Rückgabe und Reinigung

Der Kunde muss den Mietgegenstand sorgfältig behandeln. Der Mietgegenstand muss durch den Kunden dem Auftragnehmer so zurückgegeben werden (sortiert, ohne Essensreste/Fettreste, alle Schleifen müssen entknotet sein, Besteck muss gespült sein, usw.), dass es sofort maschinell gereinigt werden kann. Wenn der Mietgegenstand extrem schmutzig ist, hat der Auftragnehmer das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Kunden nachträglich in Rechnung zu stellen. Der Kunde erklärt, den Mietgegenstand: Stühle, Tischdecken, Fotowand, Leuchtschilder, Spiegel usw. in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben und im gleichen Zustand an den Auftragnehmer zurückzugeben. Textilien (z.B. Tischdecken, Servietten, Hussen u.ä.) müssen nach der Benutzung dem Vermieter trocken zurückgegeben werden. Die Reinigung aller Textilien erfolgt durch den Auftragnehmer. Zer- oder verschnittene und stark verschmutzte (Kaugummi, Brandlöcher z.B. durch Zigaretten o.ä.) Mietgegenstände gelten als nicht mehr brauchbar. Es ist verboten an den Mietartikeln offenes Feuer wie Stabkerzen, Wunderkerzen o.ä. zu verwenden. Wichtig: Bei allen Textilien gelten Wachsflecken, Wachsrückstände, Schimmelflecken, Risse oder Löcher als Beschädigungen, infolgedessen dem Kunden der Wiederbeschaffungspreis des jeweiligen Mietgegenstandes in Rechnung gestellt wird.

12. Haftung des Kunden

Haftungsbeginn und -umfang
Der Kunde haftet ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Rückgabe für sämtliche Schäden, Verluste oder den Diebstahl der Mietgegenstände sowie des Zubehörs. Als Verlust gelten auch fehlende Einzel- oder Zubehörteile von Mietgegenständen oder Sets. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Kunden selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beschränkt. Unbeschadet etwaiger darüber hinaus gehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde den Auftragnehmer von allen gegen diesen erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen.
Haftung für Dritte
Die Haftung erstreckt sich auch auf Schäden oder Verluste, die durch Dritte, insbesondere Gäste, Kinder, Dienstleister, Aufbauhelfer oder sonstige Erfüllungsgehilfen, verursacht werden.
Totalschaden und Verlust
Bei nicht reparaturfähigen Schäden oder Verlust haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (Neupreises). Zusätzlich haftet der Kunde für weitere entstehende Aufwendungen, insbesondere für:

  • Ersatz- oder Neubeschaffung
  • Transport- und Versandkosten
  • Bearbeitungs- und Organisationsaufwand
  • Ausfallkosten durch Nichtverfügbarkeit
  • Entsorgungs- oder Reinigungsversuche

Entstehen dem Auftragnehmer durch Beschädigung, Verlust, unzumutbare Verschmutzung oder unsachgemäße Nutzung zusätzliche Aufwände, ist er berechtigt, neben den reinen Reparatur-, Reinigungs- oder Wiederbeschaffungskosten auch den hierdurch verursachten Organisations-, Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand zu berechnen. Dieser wird nach Zeitaufwand mit 60,00 € pro Stunde (Abrechnung je angefangene 15 Minuten) berechnet und umfasst insbesondere:

– Prüfung, Dokumentation und Bewertung von Schäden oder Verschmutzungen,

– Kommunikation mit der/dem Mieter/in,

– Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung,

– Koordination von Reparaturen, Reinigungen oder Ersatzbeschaffung,

– Transport-, Lager- oder Entsorgungsaufwand.

Der Aufwand wird sach- oder zeitbezogen, nachvollziehbar und entsprechend dem tatsächlichen Anfall berechnet.
Versicherung
Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Der Kunde trägt das Risiko ab Übergabe und wird ausdrücklich darauf hingewiesen, für die Dauer der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbau eigenständig zu prüfen, ob ein entsprechender Versicherungsschutz erforderlich ist.
Offene Flammen, Kerzennutzung und Sicherheit
Die Nutzung von Mietgegenständen in Verbindung mit offenen Flammen, insbesondere Kerzen, Teelichtern, Zylindervasen oder Kerzenständern, ist untersagt. Es dürfen ausschließlich elektronische LED-Kerzen verwendet werden. Alle Mietgegenstände sowie Tischdecken, Schleifen, Hussen, Kunstblumen, Stühle, Vasen usw. sind nicht feuerfest. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen, Sachen oder der Umgebung, die im Zusammenhang mit der Nutzung offener Flammen, Hitze, Wachs, Ruß oder Brandrückständen entstehen. Schäden an Mietgegenständen, die durch offenes Feuer, Hitzeentwicklung, Wachs, Ruß oder Brandrückstände entstehen, gelten als nicht vertragsgemäße Nutzung und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäße Nutzung, falsche Platzierung, unzureichende Sicherung oder durch das Stolpern über Mietgegenstände oder Zubehör entstehen. Die Verantwortung für eine sichere Platzierung und Nutzung der Mietgegenstände während der Veranstaltung liegt vollständig beim Kunden.

13. Haftung des Auftragnehmers

13.a. Unbeschränkte Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
13.b. Haftung bei wesentlichen Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer dem Grunde nach. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Haftungsausschluss im Übrigen
Im Übrigen – unter Berücksichtigung der Regelungen in 13.a und 13.b – ist eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall sowie sonstige Vermögensschäden.
Haftungsausschluss bei höherer Gewalt
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Leistungsstörungen, die durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Krankheit, unvorhersehbare Ereignisse oder sonstige Umstände entstehen, die sie nicht zu vertreten hat.
Nachbesserung und Ersatzleistung
Im Falle eines Mangels an einem Mietgegenstand steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung oder zur Bereitstellung eines gleichwertigen, ähnlichen oder höherwertigen Ersatzartikels zu.
Eine Mietminderung ist nur zulässig, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzleistung endgültig fehlgeschlagen ist und beschränkt sich auf den Mietpreis des jeweils betroffenen Mietgegenstandes.

 

14. Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung (Widerrufsrecht)
Der Kunde hat das Recht, den Mietvertrag binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per E-Mail) zu widerrufen, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der vereinbarte Mietbeginn mehr als 30 Tage nach Vertragsschluss liegt. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde dem Auftragnehmer

Eventdesign Janzen
Hellweg 239
33332 Gütersloh
E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs
Wird dieser Vertrag widerrufen, hat der Auftragnehmer dem Kunden alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei dem Auftragnehmer eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Kunde bestätigt hat, dass er Kenntnis davon hat, dass durch den Beginn der Leistungserbringung das Widerrufsrecht erlischt. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der vereinbarte Mietbeginn innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss liegt.

 

15. Stornierung

Der Kunde sowie auch der Auftragnehmer sind berechtigt, den Auftrag zu stornieren. 

Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist
Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine Stornierung in Textform möglich. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühren ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung bei dem Auftragnehmer. Es gilt jeweils ausschließlich die zum Zeitpunkt der Stornierung einschlägige Stornierungsstufe:

-Absage durch den Kunden bis einschließlich 14 Tage nach Vertragsschluss = kostenfrei

-Absage durch den Kunden bis zu 12 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin = 25% des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens

-Absage durch den Kunden bis zu 6 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin = 50% des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens

-Absage durch den Kunden bis zu 3 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin = 75% des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens

-Absage durch den Kunden bis zu 1 Monat vor dem geplanten Veranstaltungstermin = 90% des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens

-Absage durch den Kunden bis zu 2 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin = 100% des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens

Zusatzleistungen
Bereits erbrachte Zusatzleistungen sowie Zusatzleistungen, die zum Zeitpunkt der Stornierung bereits verbindlich disponiert, eingekauft, vorbereitet oder nicht mehr stornierbar sind (z. B. Sonderanfertigungen), sind unabhängig von den vorstehenden Stornierungsgebühren zu vergüten.

Anrechnung geleisteter Zahlungen
Bereits geleistete Zahlungen werden mit den anfallenden Stornierungsgebühren verrechnet. Die Kaution ist von Stornierungsgebühren nicht betroffen und wird vollständig zurückerstattet, soweit keine anderen Ansprüche bestehen.

Bei Auftragsdurchführung ist der Kunde berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen wie folgt zu reduzieren, sofern er dies schriftlich unter Einhaltung der geltenden Fristen anzeigt:

-bis 6 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin kann der Auftrag maximal um 40% des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens reduziert werden

-bis 4 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin kann der Auftrag maximal um 25% des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens reduziert werden

-bis 2 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin kann der Auftrag maximal um 5% des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens reduziert werden

-nach Ablauf der 2 Wochen Frist (bis Veranstaltungsbeginn) ist keine weitere Auftragsreduzierung oder Änderung mehr möglich

 

16. Rücktritt durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, unvorhersehbare persönliche Gründe, Todesfall, Geschäftsaufgabe oder vergleichbarer unvorhersehbarer Umstände unmöglich oder unzumutbar wird.
Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

17. Eigentumsvorbehalt/Internetangebot

Sämtliche zur Verfügung gestellten Ideen, insbesondere Vorschläge zur Dekoration, sind und bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nicht kopiert werden. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde ist nicht zur Weiterlieferung, zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung berechtigt. Sämtliche Inhalte des Internetauftritts wie Texte, Videos und Bilder dürfen ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Seiteninhabers weder kopiert noch zu eigenen Zwecken weiterverwendet oder öffentlich dargestellt werden. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

18. Kontaktaufnahme

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden im Rahmen der Vertragsabwicklung über gängige Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail, Telefon, WhatsApp) zu kontaktieren, sofern dies zur Durchführung oder Abwicklung des Mietverhältnisses erforderlich ist.
Der Nutzung einzelner Kommunikationskanäle kann der Kunde jederzeit in Textform widersprechen.

19. Schriftform / Textform

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist oder gesetzlich zwingend eine andere Form vorgeschrieben ist.
Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Textformregelung.

20. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie der Datenschutzerklärung der Vermieterin.
Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Begründung, Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses. Hierzu zählen insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten sowie weitere für die Vertragsdurchführung erforderliche Informationen.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Die personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufbewahrt und nach Ablauf dieser Fristen gelöscht, sofern keine weitergehende rechtliche Grundlage für eine Speicherung besteht.
Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

21. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

22. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB aus rechtlichen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen anzupassen oder zu ändern.
Für bereits geschlossene Verträge gilt ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website des Auftragnehmers einsehbar. Für den einzelnen Vertrag gilt jedoch ausschließlich die Fassung, die dem Kunden bei Vertragsschluss in Textform übermittelt wurde.

23. Zustimmung zum Vertrag / Verantwortungsübernahme

Mit Abschluss des Mietvertrages bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig gelesen und verstanden hat und mit deren Geltung einverstanden ist.
Der Kunde bestätigt, dass ihm sämtliche für die sachgemäße und sichere Nutzung der Mietgegenstände erforderlichen Informationen bekannt sind bzw. zur Verfügung gestellt wurden.
Der Kunde ist sich der Verantwortung für die sorgfältige Behandlung der Mietgegenstände bewusst und akzeptiert die Haftung gemäß den vertraglichen Regelungen.

24. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gütersloh.

25. Verbraucherstreitbeteiligung (§36 VSBG)

Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 VSBG teilzunehmen.